Propstei (Kirche)

Eine Propstei (veraltet auch Probstei, von lateinisch praepositura, „das Amt eines Vorgesetzten, -Aufsehers“[1]) bezeichnet ursprünglich ein Kloster, dem ein Propst vorsteht. Daneben bezeichnet das Wort das Amt, die Dignität (Würde), den Amtsbereich oder auch den Amts- bzw. Wohnsitz eines Propstes. Die jeweilige Bedeutung ergibt sich aus dem Kontext.

  1. Karl Ernst Georges: praepositura. In: Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch. 8., verbesserte und vermehrte Auflage. Band 2. Hahnsche Buchhandlung, Hannover 1918, Sp. 1870 (Digitalisat. zeno.org).

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